Teilzeitjob – was Sie wissen dazu sollten

Normalerweise arbeiten Angestellte in einer 40-Stunden-Woche und gehen damit einer sogenannten Vollzeitstelle nach. Somit begeben Sie sich in eine Teilzeitstelle, wenn Sie darunter bleiben, praktisch also 39 Stunden in der Woche arbeiten würden.

Im Fachjargon nennt man das eine vollzeitnahe Teilzeit, die eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden oder mehr, in einer Woche, beschreibt.

Teilzeitjob – für die perfekte Symbiose von Familie und Karriere muss man Kompromisse eingehen

Zählen Sie zu den Arbeitnehmern, für die dieser Kompromiss ganz oben auf der Prioritätenliste steht? Fällt die Entscheidung auf eine Teilzeitarbeit, ist das Ziel meistens mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können.

Wie ist das aber, wenn Sie sich beispielsweise in einer Führungsposition befinden? Lässt sich das so einfach umsetzen?

Beschäftigt Ihr Arbeitgeber Vollzeitmitarbeiter, ergibt sich bereits bei einer Abweichung von lediglich einer Stunde nach unten gerechnet, eine Teilzeitarbeit.

Zudem gibt es den Halbtagsjob, aber auch die geringfügig Beschäftigten werden einer Teilzeitarbeit zugerechnet. Schauen Sie sich einmal die unterschiedlichen Möglichkeiten in Ruhe an.

Es werden mehrere Teilzeitmodelle angeboten

Beispielsweise beim Teilzeit-Classic-Modell reduzieren sich die Stunden täglich. Es werden fünf Tage pro Woche gearbeitet, wodurch der Arbeitnehmer ein paar Stunden tägliche Freizeit gewinnt. Eine regelmäßige Arbeitszeit geht vonstatten.

Im Classic-Vario-Teilzeitmodell verteilen sich die Stunden auf eine Zwei- bis fünf-Tages-Woche. So können auf Wunsch Teil- und Vollzeit miteinander kombiniert werden.

Wenn dieses Modell Sie interessiert, bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre Stunden auf die Wochentage zu verteilen.

… beispielsweise bei einer Drei- bis Vier-Tage-Woche könnte die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden betragen. Dann kann an einem Tag sechs Stunden gearbeitet werden, am Nächsten vier Stunden und am Dritten fünf Stunden.

Somit wären am Tag mindestens zwei Stunden Freizeit drin und pro Woche kommen zwei komplett freie Tage dabei heraus.

Oder wie wäre es mit dem sogenannten Jobsharing? Sie würden sich verantwortungsvoll mit einem weiteren Arbeitnehmer den Job teilen. Das wäre dann ein Vollzeitprojekt, welches einen guten Informationsaustausch und regelmäßige Abstimmung beinhaltet.

Darüber hinaus präsentiert sich das Modell-Teilzeit-Invest. Laut Arbeitsvertrag würden Sie sich in einem Vollzeitjob befinden, bekommen aber „nur“ für eine Teilzeittätigkeit bezahlt – die sich anhäufenden Arbeitsstunden werden als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Konto für Sie verwaltet.

Manche Arbeitgeber bieten bei den Jobsuchenden auch flexible Stundenregelungen an. Dabei steht dann im Arbeitsvertrag meist eine eher geringe monatliche Stundenzahl.

Die weiteren Arbeitszeiten werden dann je nach Bedarf und Auftragslage des Vorgesetzten geregelt.

Wie Sie sehen, sind verschiedene Varianten möglich, die manchmal ein besonderes Organisationstalent inklusive einer vorausschauenden Planung der Finanzen erfordern.

Gerade beim letzten Beispiel sollte eine hohe Flexibilität des Bewerbers um einen Teilzeitjob gegeben sein. Der § 2 Absatz 1 Satz 1, EStG, regelt die Teilzeitarbeit wozu auch befristete Arbeitsverträge zählen.