Homeoffice Steuererklärung – das ist zu beachten

Von einem Tag auf den nächsten hat sich wegen der Corona Pandemie Anfang 2019 das Leben vieler Menschen schlagartig geändert. Unternehmen schickten ihre Mitarbeiter in das Homeoffice, auch Kurzarbeit war für viele zur Realität geworden.

Homeoffice Steuererklärung – Warum sich eine Steuererklärung lohnt

Die Änderungen der Arbeitsbedingungen haben auch finanzielle Auswirkungen. Aus diesem Grund müssen viele Mitarbeiter eine Steuererklärung abgeben, die sonst davon verschont geblieben werden.

Wenn Sie in Kurzarbeit geschickt wurden, werden Sie vermutlich eine Steuererklärung machen müssen. Bereits ab einem Betrag von 410 Euro an Kurzarbeitergeld ist sie Pflicht.

Sie haben dafür bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Neu sind auch die Bestimmungen für Homeoffice Arbeitsplätze: Während Sie früher die Kosten nur absetzen konnten, wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus über ein eigenen Arbeitszimmer verfügt, sind ab Jahresende 2020 alle Homeoffice Arbeitsplätze absetzbar.

Was genau die neue Regelung für die Homeoffice Steuererklärung bedeutet

Egal ob Sie in einem eigenen Raum, am Ess- oder Küchentisch arbeiten, von der Steuer können Sie einen Betrag von fünf Euro pro Tag absetzen. Da der Maximalbetrag mit 600 Euro gedeckelt ist, sind Vollzeitarbeitskräfte, die fünf Tage von zu Hause arbeiten, schlechter dran.

Sie bekommen nämlich die Erleichterung nur für sechs Monate ausbezahlt. Außerdem profitieren nicht alle von der Maßnahme, die dem Staat hohe zusätzliche Kosten beschwert.

Sie ist nämlich nicht mit anderen absetzbaren Kosten kombinierbar. Sollte die Wegstrecke zur Arbeit mehr als 17 Kilometer betragen, lohnt es sich statt der Homeoffice Erleichterung besser weiter die Pendlerpauschale zu beziehen.

Homeoffice Steuererklärung – Unbürokratische Antragstellung

Dem Vernehmen nach läuft die Homeoffice Steuererklärung unbürokratisch ab. Der Erklärung müssen keine Belege beigefügt werden. Allerdings lohnt es sich, zeitgerecht Belege zu sammeln.

Dazu gehören beispielsweise der Mietvertrag sowie Abrechnungen für Strom, Heizung und Internet. Profitieren sollen Menschen, die nachweislich vom Arbeitgeber ins Homeoffice geschickt wurden.

Es zahlt sich also mit der Homeoffice Steuererklärung aus, sich um eine Bestätigung vom Vorgesetzten zu bemühen.