Viele Mitarbeiter von Unternehmen und anderen Organisationen arbeiten mehr von zuhause aus. Das bringt viele Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich. Zu klären ist insbesondere auch der steuerliche Aspekt.
Homeoffice Steuer – das Arbeitszimmer
Üben sie Ihr Homeoffice in einem separaten Arbeitszimmer zu Hause aus (private Nutzung max. zehn Prozent), können entstehende Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
Oft ist das Zimmer aber nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. In diesen Fällen sind nur Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzbar. Bei erstmaligem Absetzen eines Arbeitszimmers verlangt das Finanzamt häufig einen Grundriss, Bilder (wichtig ist, dass keine Gegenstände erkennbar sind, die auf eine private Nutzung schließen lassen) und eine Aussage, wie viel Prozent das Zimmer privat und für die Arbeit genutzt wird.
In die Kosten des Arbeitszimmers können die anteilige Miete, Nebenkosten, Steuern und Versicherungen sowie ggf. weitere Kosten der Immobilie (wenn das Arbeitszimmer in Ihrem Eigenheim eingerichtet ist – z.B. Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger-Gebühren) einfließen.
Ebenso ist die Ausstattung des Zimmers z.B. eine Lampe oder Gardinen absetzbar. Teilen sich mehrere Personen das Arbeitszimmer, kann jede die Grenze von 1.250 Euro pro Jahr ausschöpfen.
Homeoffice Steuer – die Arbeitsmittel
Unabhängig vom Vorliegen eines Arbeitszimmers können alle Arbeitsmittel für das Homeoffice abgesetzt werden, die zu Hause ausschließlich für die Arbeit genutzt werden und die der Arbeitgeber nicht finanziert.
Dies können z.B. Bürostühle, Möbel, Büromaterial oder auch ein Notebook sein. Hierbei ist die Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter zu beachten. Übersteigen die Kosten des Arbeitsmittels die Grenze, muss es über die in der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) notierte Anzahl der Jahre abgeschrieben werden.
Für Büromöbel liegt die Nutzungsdauer zum Beispiel bei 13 Jahren. Im Jahr der Anschaffung muss die Jahresabschreibung auf die Monate der Nutzung gekürzt werden (Beispiel: Anschaffung im Juli, hälftige Jahres-AfA).
Homeoffice Steuer – sonstige Auswirkungen
Sollten Sie das Homeoffice absetzen, müssten im Gegenzug z.B. die Tage, an denen Sie zur Arbeit pendeln, sinken. Auch dies wird das Finanzamt überprüfen. Ebenso können sich z.B. die Nutzungsanteile für einen Dienstwagen verschieben.