Homeoffice Gesetz 2020 – das sollten Sie wissen

Mobiles Arbeiten zu ermöglichen und allgemein gültige Regeln für Beschäftigte in Homeoffice schaffen. Das ist das Ziel des „Mobile Arbeit Gesetzes“ des Bundesarbeitsministeriums. Was genau dahintersteckt und welche Rechte und Pflichten sich daraus für Beschäftigte ergeben, erklären wir hier.

Homeoffice Gesetz 2020 – Was ändert sich für Beschäftigte?

Mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Homeoffice-Arbeit muss der Beschäftigte seinen Arbeitgeber schriftlich über seinen Wunsch informieren.

Wichtig: Aus dem Schreiben müssen Informationen zu Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit hervorgehen.

Es liegt dann am Arbeitsgeber, eine Vereinbarung mit dem Beschäftigten zu treffen. Ist dieser nicht gewillt, dem Wunsch des Beschäftigten zu entsprechen, sieht das Gesetz eine Frist von zwei Monaten vor, innerhalb derer erläutert werden muss, warum eine Arbeit in Homeoffice nicht möglich ist.

Nach einem fristgerecht abgelehnten Antrag können Beschäftigte frühestens nach vier Monaten einen weiteren Antrag stellen. Verpasst es jedoch der Arbeitgeber innerhalb der Frist von zwei Monaten zu antworten, gilt das Recht auf Homeoffice sechs Monate lang.

Homeoffice Gesetz 2020 – Auswirkungen auf den Arbeits- und Versicherungsschutz

Im Bereich des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber wie bereits vorher eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, das heißt prüfen, ob das Arbeiten in Homeoffice möglicherweise die Gesundheit negativ beeinträchtigt.

Eine entscheidende Neuerung betrifft den Versicherungsschutz. Mit dem Gesetz genießen Arbeitnehmer, die im Homeoffice oder an einem anderen Ort außerhalb des Unternehmens arbeiten, den gleichen Versicherungsschutz wie Beschäftigte in einem Unternehmen vor Ort.

Somit ist zum Beispiel auch der Weg nach und von einer Kita für Beschäftigte im Homeoffice versichert.

Gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2019 müssen auch Beschäftigte in Homeoffice Ihre Arbeitszeit täglich erfassen. Das bedeutet, dass auch Überstunden erfasst werden müssen. Diese Dokumentation muss zwei Jahre lang aufgehoben werden.

Homeoffice Gesetz 2020 – Homeoffice ist steuerlich absetzbar

Für jeden Tag im Homeoffice gibt es eine Steuerpauschale von fünf Euro. Diese gilt für maximal 120 Tage im Jahr und ergibt insgesamt 600 Euro. Der errechnete Betrag wird bei der Steuerberechnung vom Einkommen abgezogen.

So wird das zu versteuernde Einkommen geringer und die fälligen Steuern sinken. Wer mehr als 120 Tage im Jahr in Homeoffice gearbeitet hat, kann dies nicht geltend machen. Diese Pauschale gilt vorerst für die Jahre 2021 und 2022.