Elternzeit ist die Phase, die nach der Geburt eines Kindes genutzt wird, dieses zu erziehen. Fernab der Arbeitsstelle kann die Zeit verwendet werden, um in die neue Familiensituation hineinzuwachsen.
Anspruch auf Elternzeit
Die Voraussetzung erfüllt jeder Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung zum Zeitpunkt des Beginns besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein leibliches Kind handelt oder dieses beispielsweise adoptiert wurde.
Jeder Elternteil, ob Mutter oder Vater, hat die Freiheit, Elternzeit wahrzunehmen. Wichtig ist, dass das Kind seinen Hauptwohnsitz im Haushalt des Betreuenden hat und dieser selbst das Kind beaufsichtigt.
Dauer der Elternzeit
Wie lange ein Elternteil oder auch beide eine Auszeit von ihrem Arbeitsplatz in Anspruch nehmen, bleibt jedem selbst überlassen. Grundsätzlich ist es möglich, 36 Monate von der Arbeit freigestellt zu werden.
Dabei ist eine Aufteilung in maximal drei Etappen denkbar. Mindestens zwölf Monate müssen in den ersten drei Lebensjahren genommen werden. Die verbleibende Zeit darf auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegen.
Elternzeit beantragen
Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die gewünschte Elternzeit bei dem Arbeitgeber angemeldet werden. Die Frist zur Anmeldung zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr beträgt 13 Wochen.
Der Antrag bedarf der schriftlichen Form und muss eigenhändig unterzeichnet sein. Eine verbindliche Erklärung, welcher Zeitraum in Anspruch genommen wird, soll dabei erfolgen.
§ 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit in Deutschland. Sobald die gewünschte Elternzeit eingereicht wird, besteht Kündigungsschutz. Dieser gilt für die komplette Dauer.
Dem Arbeitgeber ist es außerdem nicht gestattet, den Wunsch auf Elternzeit abzulehnen. Auch dann nicht, wenn im Nachhinein verlängert wird. Lediglich bei triftigen betrieblichen Gründen wäre dies möglich.
Elternzeit ist sowohl für die Mutter als auch für den Vater eine Chance, intensiv für das Kind da zu sein. Alles, ohne den Verlust der Arbeitsstelle zu fürchten.